Die Konzerte für Orgel und Orchester

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t1 Konzertführer
Georg Friedrich Händel
Die Konzerte für Orgel und Orchester

Die wichtigsten Orgelkonzerte sind in zwei Sammlungen mit jeweils sechs Stücken überliefert: Opus 4 (HWV 289-294) und Opus 7 (HWV 306-311). Eine dritte Sammlung (HWV 295-300) enthält nur Bearbeitungen teils eigener, teils fremder Werke. Auch diese Konzerte gehören in den Bereich des italienischen Concerto grosso. Allerdings wird hier das ‚Solo‘ des Concertino von der Orgel bestritten, die Violine also ganz durch das Tasteninstrument ersetzt, ähnlich wie in Bachs Cembalokonzerten. Das ist neu gegenüber Vivaldi, der zwar als erster die Orgel als Obligato-Instrument in seinen Konzerten verwendet, ihr aber nur die Rolle eines Dialogpartners mit der Solovioline im Concertino einräumt. Händel schreibt für den einfachen italienischen Orgeltyp der Zeit ohne selbständiges Pedal und oft nur mit einem Manual. Auch seine Bezeichnung „for the Harpsichord or Organ“ zielt deutlich auf einen Klaviersatz. So liegt das Gewicht auch mehr auf der Melodie und weniger auf polyphonem Geflecht wie bei Bach, der ungefähr zur selben Zeit wie Händel die konzertierende Orgel einsetzt. Die Konzerte sind sämtlich als Einleitung oder Zwischenaktmusik für Händels Oratorien bestimmt, haben also keinen liturgischen Bezug. Das erhellt gleichzeitig einen wesentlichen Aspekt der Barockorgel überhaupt, nämlich ihre ‚weltliche‘, konzertante Funktion. Händel selbst fungierte dabei meist als Spieler und skizzierte deshalb den Orgelpart nur sparsam oder vermerkt einfach: „organo al libitum“. Das heißt aber nichts Anderes, als dass die Improvisationskunst des Interpreten zu einem konstitutiven Teil der Musik wird.

Alle 1735/36 entstandenen Concerti aus op. 4 sind dreisätzig. Am bekanntesten daraus sind Nr. 1 in g-moll, Nr. 2 in B-dur und Nr. 4 in F-dur, das am häufigsten gespielte Konzert, das für das große Orgelsolo des zweiten Satzes genaue Registriervorschriften enthält. Das sechste Konzert in B-dur war ursprünglich ein Harfenkonzert, komponiert als Zwischenaktmusik für das Alexanderfest (1736). Die bedeutendste Sammlung ist Opus 7. Ihre Konzerte entstanden 1740 bis 1751, erschienen aber im Druck erst 1761, also nach Händels Tod. In ihnen zielt Händel auf größeres Format als in op. 4 und integriert gleichzeitig (ähnlich wie in den Concerti grossi op. 6) die Tanztypen der Suite. Das erste Konzert in B-dur mit einer pompösen Chaconne als Einleitungssatz und einer Bourrée als letzten, fordert als einziges ein obligates Orgelpedal. Konzert Nr. 3, das ganz auf den konzertanten Wechsel der beiden Klangkörper konzipiert ist, glänzt mit einem mitreißenden Fugato im zweiten Satz. Der erste Satz des vierten Konzerts in d-moll scheint mit einem veritablen ‚Sturm-und-Drang‘-Melos die Grenzen barocker Affekte zu überschreiten. Das fünfte Konzert in g-moll enthält eine Chaconne mit fünfzehn Veränderungen, ein später Bezug zur alten Variationssuite. In allen Konzerten muss der Orgelsolist seine Soli oder sogar ganze Abschnitte (mit der Vorschrift: „organo, Adagio e Fuga, ad libitum“) improvisatorisch selbst gestalten – eine unerwartete Herausforderung der Geschichte an das Heute. Denn damit wird das Problem der
‚Authentizität‘ unversehens zu einer Frage der Kreativität.
Klaus Peter Richter

© Csampai / Holland: Der Konzertführer. Rowohlt Verlag.