Von wem anderen könnte die Selbstbeschreibung stammen als von dem Romantiker E. T. A. Hoffmann, der am 25. Juni 1822 in Berlin als Kammergerichtsrat starb. Seine Trinkexzesse im Weinhaus Lutter & Wegner brachten ihm zwar ein förmliches Disziplinarverfahren ein, konnten aber nicht verhindern, dass er bis in den Oberappellationssenat aufstieg.